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HKG: Lauterbachs Märchen

26. Februar 2024

Eine Stellungnahme der HKG zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses/Krankenhaustransparenzgesetz

Märchen erzählen von wundersamen Begebenheiten, von Zauberern, von Hexen, von Geis- tern und Fabeltieren, tragen aber gleichzeitig sozialrealistische oder sozialutopische Züge und sagen viel über die vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen aus. Die Reihe „Lauterbachs Märchen“ hat mit seiner neusten Folge zum Krankenhaustransparenzgesetz einen weiteren Höhepunkt erreicht. Unter dem Deckmantel der Qualitätstransparenz werden mit der vorgezogenen („Berliner“) Zuordnung von Leistungsgruppen und Leveln vor Ort in den Kliniken Fakten geschaffen, welche die Länder in ihrer Planungshoheit stark beschneiden. Obwohl schon jetzt zahlreiche Portale existieren, über die sich Patientinnen und Patienten informieren können, wohin sie sich für eine anstehende stationäre Behandlung wenden können und wo diese Eingriffe, in welcher Häufigkeit vollzogen werden, wird durch das geplante Transparenzregister von Herrn Lauterbach ein zusätzliches Bürokratiemonster geschaffen, welches unsere Mitarbeiter immer weiter weg vom Patientenbett und hin zu den Computern treiben wird. Außerdem wird völlig ignoriert, dass es eigentlich unsere Partner aus der Niederlassung, allen voran die Hausärztinnen und Hausärzte sind, welche als Lotsen ihrer Patienten fungieren und mit medizinischem Fachwissen und den Kenntnissen der Region ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Dramatisch ist allerdings, dass seit Monaten das Transparenzgesetz mit finanziellen Versprechen für die Krankenhäuser verknüpft wird, welche tatsächlich über den Status „Märchen“ nicht hinaus gehen“, so Prof. Dr. med. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft. „Die von dem Bundesgesundheitsminister genannten Liquiditätshilfen von 6 Milliarden Euro sind weder in der Höhe nachvollziehbar noch – und das ist weit schlimmer – ist es zusätzliches Geld für die Krankenhäuser. Es handelt sich dabei näm- lich um Gelder, welche den Krankenhäusern schon seit Monaten zustehen, aber bislang schlicht nicht ausgezahlt wurden. Diese schleppenden Auszahlungen sind im Übrigen ein Grund dafür, dass die Krankenhäuser reihenweise in bedrohliche wirtschaftliche Notlagen ge- raten sind, weil schlicht die Liquidität fehlt. Das Transparenzgesetz und die mit ihm verbundenen 6 Mrd. Euro werden kein einziges Krankenhaus vor der Insolvenz retten“.

Mit einem diametral entgegengerichteten Narrativ („ohne Transparenzgesetz setzt sich der Reigen der Krankenhausinsolvenzen fort“) und offenbar mit Parteidisziplin hat Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sieben SPD-geführte Länder überzeugt, für das Transparenzgesetz zu stimmen. Die initial damit wenigstens einhergehenden Zusagen zu Erhöhungen der Landesbasisfallwerte - um endlich zumindest einen Teil der inflationsbedingten Kostensteigerungen zu kompensieren - sind erneut nicht erfolgt bzw. konkretisiert worden.

Es ist schon verwunderlich, dass die Einlassung des Bundesrates vom November 2023 mit der Forderung einer rückwirkenden Steigerung des Landesbasisfallwert von 4% nicht nur ignoriert, sondern plötzlich von sieben SPD-geführten Ländern anscheinend sogar negiert wird.“, so Gramminger weiter. „Ich sehe jetzt gerade die SPD-geführten Länder absolut in der Pflicht auf den Minister einzuwirken, seine nebulösen Ankündigungen möglichst schnell und schon vor den Verhandlungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in ausreichende und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Es wäre fatal, wenn das Damoklesschwert der unzureichenden Krankenhausfinanzierung und der daraus folgende Insolvenzwelle die Ergebnisse der dringend notwendigen Krankenhausreform negativ beeinflussen oder sogar verhindern würde“, so Gramminger.

Zu hoffen bleibt, ob auch dieses Märchen gut ausgehen wird…denn nur wenn die Krankenhäuser nicht gestorben sind, dann helfen sie den Menschen noch heute und vielleicht morgen.

Über die HKG:

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Dis- kussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaus- tausch der Mitglieder untereinander.

Quelle: hkg-online.de
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