Holetschek: Bayern setzt neue Dokumentations- und Berichtspflicht der Ampel-Koalition für Einrichtungen des Gesundheitswesens aus

29. November 2021

Bayerns Gesundheitsminister: Neues Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition schafft gewaltige Bürokratie

Der Freistaat erlässt mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht gemäß § 28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die seit heute geltende Berichts- und Dokumentationspflicht des neuen IfSG für medizinische und pflegerische Einrichtungen wird in Bayern vorerst nicht umgesetzt. Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser.“ ...

Quelle: stmgp.bayern.de
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