Hygieneskandal: BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Geschäftsführer des Uniklinikums in Mannheim

26. Oktober 2021

Das Landgericht Mannheim hat den ehemaligen Geschäftsführer wegen vorsätzlichen Betreibens von Medizinprodukten entgegen § 14 Satz 2 des früheren Medizinproduktegesetzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Strafe bestätigt ...

Quelle: mannheim24.de
Render-Time: 0.325274