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Hygieneskandal: BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Geschäftsführer des Uniklinikums in Mannheim
Das Landgericht Mannheim hat den ehemaligen Geschäftsführer wegen vorsätzlichen Betreibens von Medizinprodukten entgegen § 14 Satz 2 des früheren Medizinproduktegesetzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Strafe bestätigt ...
Quelle: mannheim24.de