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InEK
InEK: Nachweisvereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2021
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2021 konsentiert ...
Quelle: g-drg.de