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Die große Klinikreform –
Was kommt auf die
Krankenhäuser zu? -
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ÄB
InEK soll künftig Krankenhäuser zur Lieferung von Kalkulationsdaten verpflichten können
5. März 2020
Laut einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig Krankenhäuser verpflichten können, Daten für die Kalkulation der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) an das InEK zu übermitteln ...
Quelle: aerzteblatt.de