ÄB

InEK soll künftig Krankenhäuser zur Lieferung von Kalkulationsdaten verpflichten können

5. März 2020

Laut einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig Kranken­häuser verpflichten können, Daten für die Kalkulation der diagnosebezogenen Fall­pau­schalen (DRGs) an das InEK zu übermitteln ...

Quelle: aerzteblatt.de
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