InEK

InEK: Start des Annahmeverfahrens der Bestätigungen der Jahresabschlussprüfer gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets

13. September 2021

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2020 ...

Quelle: g-drg.de
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