InEK

InEK: Veröffentlichung der Entgeltkataloge gem. § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG und der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 07. April 2021

29. September 2021

In § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt.

Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG und der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 07. April 2021 hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus dazu um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d KHG auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Sie finden die um die variablen Sachkosten bereinigten Entgeltkatalogen für das aG-DRG-System 2021 und das PEPP-Entgeltsystem 2021 hier sowohl als Excel-Datei als auch als PDF-Datei ...

Quelle: g-drg.de
Render-Time: -0.676101