InEK

InEK: Veröffentlichung gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG

23. Juni 2022

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 des KHEntgG die in § 6a Abs. 3 Satz 3 und 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG genannten Angaben krankenhausbezogen barrierefrei auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung enthält die Angaben gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2020.

Wirtschaftsprüfertestate

Die „Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG Wirtschaftsprüfertestate“ (Datenstand 01.06.2022) enthält die Angaben gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2020...

Quelle: g-drg.de
Render-Time: 0.11972