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InEK
InEK: Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2021 – Auswahl der Krankenhäuser
Ab sofort stellen wir Ihnen die Liste der gem. § 137i Abs. 3a SGB V für das Jahr 2021 ausgewählten Krankenhäuser mit der Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung ...
Quelle: g-drg.de