Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) - Es besteht noch ein erheblicher Verbesserungsbedarf!

14. Januar 2020

Pressemitteilung der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. zum Entwurf des „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)“ der Bundesregierung

Aus Sicht der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. ergibt sich aus der Überarbeitung des „Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG), der jetzt „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG)“ genannt wird, in wesentlichen Punkten, insbesondere für die außerklinische Patientenversorgung, keine Verbesserung. Deshalb verweist die unabhängige Fachgesellschaft in weiten Teilen erneut auf ihre Stellungnahme zum RISG vom 6.09.2019 und benennt am 8.01.2020 die aus ihrer Sicht besonders kritischen Punkte im neuen Referentenentwurf ...

Quelle: digab.de
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