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KBV zieht gegen einseitige Krankenhausförderung nach Brüssel

24. Mai 2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von der EU-Kommission auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht prüfen lassen, weil sie eine ungerechtfertigte finanzielle Bevorzugung der Krankenhäuser befürchtet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in dem kürzlich verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine einseitige finanzielle Bevorzugung der Krankenhäuser, die ihrer Ansicht nach gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, kritisierte, dass Krankenhäuser großzügig gefördert würden, während ambulante Einrichtungen leer ausgingen. Dies widerspreche den EU-Vorgaben und benachteilige die niedergelassenen Ärzte. Hofmeister forderte eine faire Strukturfinanzierung für alle medizinischen Versorgungseinrichtungen und kündigte an, die Europäische Kommission um eine Überprüfung der Regelungen zu bitten. Man erwarte, dass die Kommission schnell reagiere und die Bundesregierung über die Vereinbarkeit der Förderung mit EU-Recht informiere...

Quelle: aerzteblatt.de
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