MOHR

Kein Stellvertreter für fachärztliche Behandlungsleitung der GFK (OPS: 8-550*)

26. April 2021

Das Mindestmerkmal im OPS-Kode 8-550 (Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung-Version 2016/2017) „Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung“ erfordert keine Vertretungsregelung dergestalt, dass zusätzlich ein 2. Facharzt mit der entsprechenden Qualifikation im Bereich Geriatrie in der geriatrischen Einheit tätig ist. Der Wortlaut des Mindestmerkmals stellt auf die konkrete Behandlungssituation im Behandlungszeitraum ab und nicht – hiervon losgelöst – auf strukturelle bzw. personelle Gegebenheiten. Urteil vom Hessischen LSG vom 25.03.2021, Aktenzeichen L 8 KR 731/18 – nicht rechtskräftig ...

Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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