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Das sächsische Sozialministerium hat zwei Wochen nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch immer keinen Überblick darüber, wie viele Mitarbeiter in Pflege und Medizin noch keinen Impfnachweis vorgelegt haben. Die Daten dazu werden bei den 13 Gesundheitsämtern im Land erfasst. Ende April sollen sie erstmals zentral zusammengetragen werden, wie das Ministerium mitteilte...
Quelle: aerzteblatt.de