WÖLK

Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen

6. Juli 2021

RA Dr. Florian Wölkam

Die Sozialgerichte beschäftigt leider immer noch die Frage, in welchen Umfang Einwendungen von Krankenkassen gegen Abrechnungen der Krankenhäuser zu prüfen sind, die aufgrund von BSG-Entscheidungen lange nach Beendigung des Abrechnungsvorgang der stationären Behandlungen und dem Ablauf der Prüffrist nach dem damaligen § 275 Abs. 1c SGB V erhoben worden sind. Die damit bezweckte Nachholung einer Einzelfallprüfung ist eigentlich kaum begründbar ...

Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
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