KHVVG: Ein Schritt in Richtung Effizienz?

27. Mai 2024

Das Bundeskabinett hat trotz erheblicher Kritik und ohne umfassende Berücksichtigung der Forderungen der Länder das Krankenhausverbesserungsgesetz (KHVVG) zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Reform der Vergütungsstrukturen beschlossen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ (KHVVG) wurde Mitte Mai trotz erheblicher Kritik und noch laufender rechtlicher Prüfungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Entwurf enthält Änderungen wie die Streichung der neuen ärztlich-pflegerischen Versorgung nach § 115h SGB V aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. Neu aufgenommen wurde das Ziel der Effizienzsteigerung in der stationären Versorgung. In einer Anlage werden Qualitätskriterien für 65 Leistungsgruppen beschrieben, die Krankenhäuser künftig erfüllen müssen. Weitere Verordnungsermächtigungen wurden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeräumt, darunter die Möglichkeit zur Anpassung der Verträge mit den Leistungserbringern. Kritik an dem Entwurf kommt von vielen Seiten, unter anderem vom Bundesrechnungshof, dem Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die die geplanten Maßnahmen als unzureichend und teilweise verfassungsrechtlich bedenklich ansehen...

Quelle: medhochzwei-verlag.de
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