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Dr. med. Lars Nagel – Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Die Abrechnung von Krankenhausbehandlung gegenüber den Sozialleistungsträgern erfolgt mittels Fallpauschalen (DRG). Hierzu werden gemäß der jeweils geltenden Kodierrichtlinien sämtliche relevanten Erkrankungen (Diagnosen) und Behandlungen (Prozeduren) des Patienten mittels eines Schlüsselsystems kodiert und Software-gestützt in eine Fallpauschale überführt. Grundlage der Kodierung ist die vollständige Patientendokumentation des abgeschlossenen Behandlungsfalles. Aufgrund der hohen Komplexität dieser Aufgaben haben sich seit DRG-Einführung die neuen Berufsbilder der Kodierfachkräfte und Medizincontroller herausgebildet.
Mit fortschreitender Digitalisierung der Behandlungsdokumentation in den KrankenhausInformationssystemen (KIS) haben verschiedene Software-Hersteller Produkte zur Kodierunterstützung
entwickelt, welche auf Basis Maschinellen Lernens und Natural Language Processing (NLP) über die reine Regelanwendung hinausgehen, und die von den Herstellern mit dem Schlagwort „KI“ beworben werden ...