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Auch kurzfristig bei Personalausfällen
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Im Streit um die Krankenhausreform behält sich Bayern weiterhin einen Gang vors Verfassungsgericht vor. „Klagen ist immer noch eine Option“, sagte Gerlach dem Münchner Merkur. „Das entscheiden wir, wenn der endgültige Gesetzentwurf vorliegt"...
Quelle: merkur-online.de