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Klarer Handlungsrahmen nötig für Aufgaben, die Pflegekräften vorbehalten sind
Jedes Jahr am 12. Mai ist internationaler Tag der Pflegenden. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordert aus diesem Anlass einen klaren Handlungsrahmen für die bereits gesetzlich verankerten Aufgaben, die nur Pflegefachkräften vorbehalten sind. Davon profitieren Pflegende sowie Patientinnen und Patienten gleichermaßen, so der Verband.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Mit dem Pflegeberufegesetz wurden sogenannte Vorbehaltsaufgaben gesetzlich festgeschrieben, die nur von Pflegefachkräften ausgeübt werden dürfen. Doch in der praktischen Umsetzung bleibt vieles unklar, da ein einheitlicher Handlungsrahmen fehlt. Dies betrifft beispielsweise die Rolle der Pflegenden in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen oder bei der Erhebung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Pflegepraxis. Nach dem Gesetzgebungsverfahren war die Hoffnung, dass hier eine Verordnung für Klarheit gesorgt hätte. Doch das ist leider nicht geschehen.“...