UKHD

Klinik-Technik-GmbH am Universitätsklinikum Heidelberg verbessert Vergütungsstrukturen für ihre Beschäftigten

24. März 2023

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik-Technik-GmbH (KTG) profitieren u.a. von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien, einer Jahressonderzahlung und monatlichen Vergütungssteigerungen - Streikaufruf für nächste Woche unangebracht und nicht zu rechtfertigen

Die Beschäftigten der Klinik-Technik-GmbH (KTG) – einer hundertprozentigen Tochter des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD), die u.a. für das Energie- und Entsorgungsmanagement am UKHD zuständig ist – profitieren ab sofort von verbesserten Vergütungsstrukturen. Gemeinsam mit dem UKHD als Gesellschafter hat die KTG-Geschäftsführung ein Maximalpaket zusammengestellt, das sogar über den letzten TV UK Abschluss – unter diesen Tarifvertrag fällt der größte Teil der nicht-medizinischen Beschäftigten am UKHD – hinausgeht. Ziel ist es, die Vergütungsstrukturen für die KTG-Beschäftigten in Zeiten von Inflation und steigender Energiekosten deutlich und zeitnah zu verbessern. Konkret erhalten die Beschäftigten der KTG im Rahmen einer Gesamtzusage folgende Leistungen zu den genannten Terminen:

  • Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.950 Euro, zahlbar in zwei Stufen 2023
  • Eine weitere steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.050 Euro, zahlbar in 2024 
  • Ab dem Jahr 2024 eine feste Jahressonderzahlung in Höhe von 1.950 Euro 
  • Ab dem 01.01.2025 eine Vergütungssteigerung in Höhe von 125 Euro/ Monat 
  • Ab dem Jahr 2024 30 Minuten weniger Arbeit/ Woche, ab 2025 30 Minuten weniger Arbeit/Woche und ab Jahr 2026 die Einführung der 38,5-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich 
  • Ab dem Jahr 2024 als zusätzliche soziale Absicherungen, z.B. „Sterbegeld“ und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes oder bei pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern analog zu der TV UK-Regelung 
  • Auszubildende: Angebot analog TV UK, d. h. eine monatliche Inflationsausgleichsprämie ab dem 01.04.2023 bis zum 30.04.2024 in Höhe von 115 Euro und ab dem 01.05.2024 eine Vergütungserhöhung in Höhe von 150 Euro.

Die KTG wird ausschließlich durch das UKHD finanziert. Für das Jahr 2023 werden – aufgrund von Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Inflation und Energiepreissteigerungen – für das UKHD Verluste im zweistelligen Millionen-Bereich erwartet. Mit der getätigten Gesamtzusage an die Beschäftigten der KTG geht das UKHD als Gesellschafter der KTG an die Grenze des wirtschaftlich Machbaren.

Trotzdem hält die Gewerkschaft ver.di weiter an ihren Forderungen nach einem eigenen Tarifvertrag für die KTG fest. Diese beinhalteten außerordentlich weitreichende, überzogene und z. T. nicht sachgerechte Forderungen, die zu einer Personalkostensteigerung im Gesamtvolumen von mindestens 30 Prozent über den einschlägigen Tarifwerken, insbesondere des Uniklinika-Tarifs, führen würden. Diese Forderung ist für das UKHD als alleiniger Finanzierer der KTG aufgrund der wirtschaftlich kritischen Situation schlichtweg nicht umsetzbar. Die Vergütungserhöhungen für die Uniklinika-Beschäftigten wurden erst im Dezember 2022 zwischen den Uniklinika und ver.di nach mehreren Verhandlungstagen und Warnstreiks geeint.

Aus diesem Grund hat die KTG-Geschäftsführung gegenüber ver.di und den Beschäftigten der KTG deutlich kommuniziert, dass eine Aufnahme von Tarifgesprächen nicht in Frage kommt. Auch eine Teilnahme an einer von ver.di inszenierten Unterschriftenaktion, die für Mittwoch, 22. März geplant war, wurde im Vorfeld durch die KTG-Geschäftsführung und den Klinikumsvorstand schriftlich gegenüber ver.di abgelehnt, da Verhandlungen über einen Tarifvertrag vor dem Hintergrund der an dem Uniklinika-Tarif angelehnten bereits zugesagten Vergütungserhöhungen nicht weiterverfolgt werden.

Ein wichtiges Anliegen des Universitätsklinikums ist, dass die Versorgungssicherheit für die Patientenbehandlungen sichergestellt ist. Unterschiedliche Tarifverträge würden die Anfälligkeit für Leistungseinschränkungen in der Patientenbehandlung wesentlich vergrößern, was nicht im Sinne des Universitätsklinikums ist.

Die von ver.di für die ab dem 27. März angekündigten Streikmaßnahmen erachtet die Geschäftsführung der KTG sowie der Vorstand des UKHD aufgrund der gemachten Gesamtzusage und der wirtschaftlichen Situation des UKHD als vollkommen unangebracht und nicht zu rechtfertigen. 

Quelle: klinikum.uni-heidelberg.de
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