ÄB

Kliniken sollen Vorrat von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung anlegen

19. Februar 2021

Die Bundesregierung will nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts mit einem Änderungs­antrag zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von natio­naler Tragweite die Krankenhausapotheken dazu verpflichten, parenteral anzuwen­den­de Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge vorzuhalten, die dem durch­schnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilung für vier Wochen entspricht ... 

Quelle: aerzteblatt.de
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