ÄB

Konkretisierung des Hilfsfonds für soziale Dienstleister

3. November 2022

Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Rehakliniken sollen ab dem 1. Januar 2023 Mittel aus einem „Hilfs­fonds für soziale Dienstleister“ bekommen können. Damit sollen die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 (bis April 2024) ab­deckt werden können, wie aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Gas und Wärme“ hervor geht...

Quelle: aerzteblatt.de
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