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Kostenträger sollen (bis 31.01.23) untere Grenzverweildauer aussetzen

27. Dezember 2022

Lauterbach fordert die Krankenkassen auf, „die untere Grenzverweildauer und die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen begrenzt bis Ende Januar 2023 auszusetzen“. Durch die Aussetzung der unteren Grenzverweildauer könnten Krankenhäuser zusätzliche Behandlungskapazitäten dadurch schaffen, „dass sie Patientinnen und Patienten bei entsprechender ärztlicher Einschätzung früher entlassen“ glaubt der Bundesgesundheitsminister fern ab jeglicher Praxis...

Quelle: berliner-zeitung.de
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