„Krankenhäuser brauchen ein Bürokratieentrümpelungsgesetz statt neuer Beschäftigungstherapie“

16. September 2022

Klinikverbund Hessen kritisiert den Kabinettsentwurf für ein so genanntes Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für ein so genanntes Krankenhauspflege­entlastungsgesetz stößt bei den öffentlichen und kommunalen Krankenhäusern in Hessen auf heftige Kritik.

„Schon der Name des Gesetzes ist irreführend, denn nur ein kleiner Teil beschäftigt sich mit der Krankenpflege und Personalbemessung“ , stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Anstatt den ausgearbeiteten Vorschlag zur Personalbemessung von Deutschem Pflegerat, verdi und Deutscher Krankenhausgesellschaft umzusetzen, werde ein neues kleinteiliges Bürokratiemonster geschaffen Eine verbindliche Personalbemessung für das Pflegepersonal sei sicherlich sinnvoll, diese müsse jedoch flexibel genug sein, um das Personal dort einsetzen zu können, wo tatsächlich gerade der Bedarf bestehe.

Ein Großteil des Gesetzes beschäftige sich mir den Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. „Nur in dem die Politik mit dem Gesetz jetzt Fristen setzt, schafft man die inhaltlichen Probleme der Budgetverhandlungen nicht aus der Welt“ , ist Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen überzeugt. Die Verhandlungen seien inzwischen inhaltlich völlig überladen. Statt einfach Fristen zu setzen und die Schiedsstellen zu beschäftigen, müssten die Verhandlungen grundsätzlich entschlackt werden. Zudem seien die Schiedsstellen personell gar nicht in der Lage, die Vielzahl von anstehenden Entscheidungen in kurzer Zeit zu treffen, wie es das Gesetz jetzt vorsehe.

„Man müsste die Schiedsstellen hauptamtlich besetzen, denn das wird mit dem Gesetz ein Vollzeitjob“ , meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Es sei reine Beschäftigungstherapie und Geldverschwendung, dass sich wegen der Reglungen des Gesetzentwurfes nun unzählige gut bezahlte Beschäftigte der Krankenhäuser und Krankenkassen ausschließlich mit der Aufarbeitung der Budgets von teils mehreren Jahren beschäftigen müssten – und das für jeden einzelnen Krankenhausstandort –, nur um das Prinzip der prospektiven Verhandlungen wiederzubeleben. „Prospektive Verhandlungen wurden in den 80er Jahren eingeführt, als es noch tagesgleiche Pflegesätze gab; inzwischen haben wir mit den DRG-Fallpauschalen de facto ein Preissystem, so dass die Prospektivität nicht mehr erforderlich ist,“ so Schaffert.

Auch eine unkontrollierte Ausweitung der Krankenhausleistungen sei nicht mehr zu befürchten, denn dafür gebe es gar keine Fachkräfte mehr. Zudem begrenzten Personaluntergrenzen sowie der Prüfung von Strukturvoraussetzungen für bestimmte Leistungen durch den Medizinischen Dienst eine Leistungsausweitung. „Im Grunde könnten wir auf die Verhandlungen der Leistungsmenge ganz verzichten“ , mein Schaffert. Gleiches gelte für das Pflegebudget, da dort sowieso die durch den Wirtschaftsprüfer testierten tatsächlichen Kosten maßgeblich seien. „Bei kritischer Betrachtung könnten die Verhandlungen auf Krankenhausebene inhaltlich erheblich verschlankt werden, dazu haben wir auch konkrete Vorschläge“ , erklärt Schaffert. Dadurch würden sowohl bei Krankenhäusern als auch bei den Krankenkassen weniger personelle Ressourcen eingesetzt und Kosten gespart. Dies käme am Ende der Versorgung zugute.

Neben den Budgetverhandlungen gebe es eine Reihe weiterer möglicher Maßnahmen, um die ausufernde Bürokratie einzudämmen. „Lassen Sie uns gemeinsam endlich ein Bürokratieentrümpelungsgesetz für die Krankenhausversorgung machen, damit die Menschen, die in der Versorgung arbeiten, auch wieder das tun können, weshalb Sie ihren Beruf ergriffen haben: nämlich Gesundheitsversorgung von Menschen!“ appelliert Schaffert an die Politik. Der Klinikverbund Hessen stehe mit konstruktiven Vorschlägen dafür bereit. 

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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