BÄK

Krankenhäuser brauchen eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung

4. Oktober 2021

Für eine am Wohl der Patientinnen und Patienten orientierte Krankenhausversorgung bedarf es dringend einer angemessenen Personalausstattung für alle am Patienten tätigen Berufsgruppen. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung gefordert.

Die Bundesärztekammer hatte bereits zu den vorangegangenen Verordnungsentwürfen des Bundesgesundheitsministeriums aus den Jahren 2019 und 2020 ausführlich Stellung bezogen. Mit der nun vorgelegten Stellungnahme erneuert die Bundesärztekammer ihre Forderung, valide patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle patientennah tätigen Berufsgruppen und in allen Krankenhausbereichen umzusetzen. Zwingende Voraussetzung sei, im Regelfall nicht nur Mindestvorgaben einzuhalten, sondern ausreichend Personal vorzuhalten, um auch (kurzfristige) Personalausfälle oder eine starke Erhöhung der Patientenzahlen zu kompensieren. Zudem können aus Sicht der BÄK Aufgaben, die über eine dringend notwendige, direkte Patientenversorgung hinausgehen, mit einer Personalausstattung an der Untergrenze nicht erfüllt werden.

Eine adäquate Personalausstattung sei darüber hinaus durch die Pandemielage und die Zunahme multiresistenter Keime elementar, um Hygienestandards einzuhalten und nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Eine Personaluntergrenze werde diesen Anforderungen nicht gerecht.

Die Bundesärztekammer begrüßt den im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verankerten Auftrag, bis zum 31. Dezember 2024 wissenschaftlich fundiertes Verfahren zu entwickeln, um einen einheitlichen Pflegepersonalbedarf in Krankenhäusern nach qualitativen und quantitativen Maßstäben ermitteln zu können.

Darüber hinaus betont die Bundesärztekammer jedoch die Bedeutung einer interprofessionellen Zusammenarbeit in der stationären Patientenversorgung. Die Grundvoraussetzung dafür sei eine zwischen den Berufsgruppen ausgeglichene und angemessene Personalausstattung, die auf die jeweiligen Aufgaben und die vereinbarte Arbeitsteilung zugeschnitten ist.

Quelle: Pressemeldung – bundesaerztekammer.de
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