- Gesundheitsversorgung: Makromanagement vs. Mikromanagement - Der Blick in die Zukunft.
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Im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof Honorarärzten die Abrechnung von Wahlleistungen verboten. Daraufhin fingen die Kliniken an, externe Ärzte in Teilzeit anzustellen und ihnen die Liquidationsrechte eines Wahlarztes einzuräumen. Das Amtsgericht Bielefeld hatte nun über eine private Abrechnung einer Ärztin zu entscheiden, die gerade einmal 4 Stunden in einer Klinik angestellt war, der jedoch von der Klinik ein Liquidationsrecht eingeräumt worden war...
Quelle: christmann-law.de