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Krankenhausentlastungsgesetz. Die Ausgleichszahlung soll den Verlust ersetzen – doch tut sie das auch?

23. September 2020

Am 27.03.2020 wurde das Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet. Seit dem 03.07.2020 liegt ein Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen vor. Wir stellen die Frage, wann gehört ein Krankenhaus zu den Gewinnern, wann zu den Verlierern des Erlösausgleichs.

Krankenhäuser, die ab dem 16.3.2020 planbare Behandlungen und Operationen abgesagt haben, erhielten für freistehende Betten einen Erlösausgleich von täglich 560 Euro. Dazu wird die Zahl aller freistehenden Betten täglich mit dem Mittelwert der belegten Betten des Vorjahres abgeglichen. Dies stellte einen Paradigmenwechsel dar. Ein Durchschnittswert für alle Häuser widerspricht dem DRG-System, dass davon ausgeht, dass der Schweregrad die Kosten maßgeblich beeinflusst ...

Quelle: ku-gesundheitsmanagement.de
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