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Krankenhausreform auf dem Prüfstand: KBV prüft rechtliche Schritte in Brüssel

29. April 2024

Könnte die aktuelle Krankenhausreform Krankenhäuser unzulässig bevorzugen und damit den Wettbewerb verzerren? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erwägt, diese Frage von der Europäischen Kommission prüfen zu lassen.

Hintergrund ist ein Rechtsgutachten, das die KBV in Auftrag gegeben hat. Dieses befasst sich mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Dem Gutachten zufolge könnten die für den Einstieg in die ambulante Versorgung notwendigen Investitionen der Krankenhäuser aus Steuermitteln finanziert werden, während die Vertragsärzte ihre Investitionen weiterhin weitgehend selbst tragen müssten. Die KBV-Spitze spricht von "unzulässigen Subventionen" und kündigt rechtliche Schritte an. Wird die Krankenhausreform damit zum juristischen Pulverfass?

Die Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, die das Gutachten erstellt hat, sieht in der geplanten weiteren Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung eine mögliche "wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung". Im Visier haben die Gutachter insbesondere den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, aus dem zwischen 2026 und 2035 die Neuausrichtung der Krankenhausversorgung finanziert werden soll. Die KBV fordert deshalb "gleich lange Spieße" im Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten. Wird die Europäische Kommission nun Schiedsrichterin in diesem Streit?...

Quelle: aerztezeitung.de
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