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Die rechtliche Prüfung der Krankenhausreform durch das Bundesjustizministerium ist trotz des Kabinettsbeschlusses noch nicht abgeschlossen und wird fortgesetzt.
Obwohl das Bundeskabinett das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bereits beschlossen hat, ist die rechtliche Prüfung des Gesetzes durch das Bundesjustizministerium (BMJ) noch nicht abgeschlossen. Eine Sprecherin des BMJ bestätigte, dass aufgrund der vom Bundesgesundheitsministerium betonten Eilbedürftigkeit der Kabinettsbeschluss dennoch erfolgt sei. Die Rechtsprüfung nach § 46 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) werde fortgesetzt, um die formale und systematische Rechtsprüfung abzuschließen...
Quelle: aerzteblatt.de