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Krankenhausreform: Sektorengrenzen tatsächlich überwinden

2. Februar 2023

Mittlerweile auch von der Politik erkannt: Es ist Zeit für einen Strukturwandel im Gesundheitswesen. „Allerdings bleibt abzuwarten, wie „revolutionär“die angekündigte Krankenhausreform tatsächlich sein wird, nachdem sich Bund und Länder geeinigt haben. Das DRG-System ist aus meiner Sicht gescheitert“, sagt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Eines ist klar: Die geplante Überwindung der Sektorengrenzen muss die Situation der Kliniken verbessern und darf nicht zu Lasten des ambulanten Bereichs gehen.“ 

Tatsache ist, dass die letzte große Klinikreform Jahrzehnte zurückliegt. Das Vergütungssystem ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Aktuell werden ärztliche Behandlungen über Fallpauschalen abgerechnet –unabhängig von fallspezifischen Besonderheiten. Diese Quasi-Ökonomisierung des Gesundheitssystems steht deshalb schon lange in der Kritik.

„Endlich muss Klinikärztinnen und -ärzten der ökonomische Druck genommen werden. Nicht ohne Grund haben wir nicht BWL sondern Medizin studiert. Allein medizinische Notwendigkeit darf Einfluss auf die Gestaltung ärztlicher Behandlungen haben. Alles andere ist unethisch und kann nicht länger von Kolleginnen und Kollegen in Kliniken verlangt werden. Ich hoffe deshalb sehr auf die angekündigte Revolution des Systems“, betont der hessische Ärztekammerpräsident.

Allerdings müsse die Reform so gestaltet werden, dass sie sich in der Praxis auch tatsächlich umsetzen lasse, erklärt Pinkowski. So sollen nach den Plänen der Politik Level-1i-Krankenhäuser gewissermaßen als ambulante Versorgungszentren eine Schlüsselrolle bei der Überwindung der Sektorengrenzen spielen. Anstelle des bisherigen Finanzierungssystems soll die Vergütung hier über Tagespauschalen erfolgen. Um eine sektorenübergreifende Versorgung anbieten zu können, ist vorgesehen, dass die Zentren eng mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten werden.

Hier könne man sich das bewährte Belegarztwesen zum Vorbild nehmen, rät Pinkowski im Februar-Editorial des hessischen Ärzteblatts: „Es reicht nicht, ein Level-1i-Krankenhaus vorzuschlagen, das integrierte ambulante/stationäre Versorgung anbietet. Überwindung der Sektorengrenzen darf nicht bedeuten, dass die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser erweitert werden. Vielmehr sollte die Integration der ambulanten Versorger in die stationäre Patientenversorgung gefordert werden. Das Belegarztwesen ist dafür ein gutes und bewährtes Beispiel.“

Quelle: Bundesärztekammer
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