Krankenhausvergütung für Beatmungsstunden

10. August 2021

Normenketten: SGB V § 39 Abs. 1, § 109 Abs. 4 S. 3 | KHEntgG § 7, § 9 | KHG § 17b

Leitsätze:

  • Die Forderung einer Gewöhnung an die maschinelle Beatmung als Voraussetzung einer Entwöhnung findet ihre Grundlage weder im Wortlaut der DKR (2013) 1001l noch basiert sie auf fachmedizinisch anerkannten Zusammenhängen (entgegen BSG, Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R).
  • Die Entwöhnung ist zu definieren als „Befreiung eines Patienten von der Beatmung“.
  • Für eine Entwöhnung von der künstlichen Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien 2013 bedarf es weder einer vorherigen Gewöhnung noch einer Zäsur oder eines Wechsels der Beatmung (entgegen BSG, Urteil vom 19.12.2017, B 1 KR 18/17 R, BeckRS 2017, 142709). (Rn. 23 – 26) (redaktioneller Leitsatz)
  • Die Entwöhnung ist als Befreiung eines Patienten von der Beatmung zu definieren. (Rn. 26) (redaktioneller Leitsatz)

Quelle: gesetze-bayern.de
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