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Krankenkasse muss auch bei unnötiger Behandlung zahlen, wenn die 6-Wochenfrist nicht eingehalten wurde
10. Oktober 2011
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Krankenkasse zur Zahlung bei unnötiger Krankenhausbehandlung verpflichtet ist, wenn die 6-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde ... [gelesen: hier]
Quelle: medinfoweb.de