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Krankenkasse muss auch bei unnötiger Behandlung zahlen, wenn die 6-Wochenfrist nicht eingehalten wurde

10. Oktober 2011

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Krankenkasse zur Zahlung bei unnötiger Krankenhausbehandlung verpflichtet ist, wenn die 6-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde ... [gelesen: hier]


Quelle: medinfoweb.de
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