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Erweiterung der Hybrid-DRGs
zum 01.01.2025 beschlossen
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Krankenkassen müssen Kliniken komplexe Operationen erlauben, wenn diese im jeweiligen Vorjahr eine bestimmte Mindestzahl dieser Operationen vorweisen können
Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil vom 16. Juni (Az.: L 16 KR 64/20) ....
Quelle: gmx.net