Kritik zum Start der Hybrid-DRGs

5. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) in Kraft getreten. Diese Vergütung in Form von Fallpauschalen (Hybrid-DRG) soll Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe garantieren. Bisher gibt es jedoch noch keine Regelungen zur Abrechnung, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Es liege in der Verantwortung der Selbstverwaltung, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRG in der Praxis gangbar zu machen. Dazu bedürfe es pragmatischer Lösungen, schreibt das BMG. "Das klingt schon fast höhnisch, da es logischerweise noch keine Abrechnungsregelungen geben kann. Seit April hat das BMG Zeit gehabt, einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten", bemängelt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen...

Quelle: kv-rlp.de
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