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G-BA
Künftig höhere Mindestmenge bei Transplantationen von allogenen Stammzellen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (15.12.2022) die Mindestmenge für Stammzelltransplantationen angepasst: Da die Transplantation mit gespendeten körperfremden (allogenen) Stammzellen anspruchsvoller und risikoreicher ist, gilt hierfür nun eine jährliche Mindestmenge von 40 pro Krankenhausstandort. Eine Mindestmenge für autologe Stammzelltransplantationen ist nach Einschätzung des G-BA für die Qualitätssicherung hingegen nicht mehr notwendig. Bisher galt eine jährliche Mindestmenge von 25 Transplantationen pro Krankenhausstandort ohne zwischen patienteneigenen (autologen) oder gespendeten fremden (allogenen) Stammzellen zu differenzieren...
Quelle: g-ba.de