KU

'Künstlich' hohe Prüfquote oder nur ein Bauchgefühl?

10. Mai 2022

KU Umfrage zu den Abrechnungsprüfungen in den Kliniken durch den Medizinischen Dienst

Die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ist durch die konfliktbeladenen Abrechnungsprüfungen geprägt. Die Prüfquote für Einzelfälle wurde vom Gesetzgeber auf 12,5 % beschränkt. In der Pandemie wurde die Prüfquote vorübergehend auf 5 % reduziert, um den Krankenhäusern Bürokratie zu ersparen.

Es gibt jedoch vermehrt Rückmeldung zu einem Stimmungsbild in den Kliniken, dass sich Abrechnungsprüfungen wegen Beanstandung durch den Medizinischen Dienst massiv häufen. Derzeit liegen jedoch keine konkreten Zahlen vor, um eine „künstlich“ hohe Prüfquote zu beziffern.

Die KU Umfrage dient einer objektiven Datenerhebung der Prüfquote und der finalen Beschlüsse, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Die Ergebnisse der Umfrage werden im Rahmen des KU Specials zum Thema Medizincontrolling (Ausgabe 9/2022) veröffentlicht.

Nehmen Sie hier an der Umfrage teil!

Quelle: ku-gesundheitsmanagement.de
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