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Längere Verweildauer muss auch digital begründet werden

6. April 2023

Auf Anfrage müssen Kliniken der Krankenkasse die Dauer einer Krankenhausbehandlung medizinisch begründen. Sollte die Begründung versäumt werden, kann das Krankenhaus dann nach einer ergebnislosen Prüfung keine Aufwandspauschale mehr verlangen...

Quelle: aerztezeitung.de
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