Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Grundstein für faire Auszahlung der Corona-Prämien gelegt

15. März 2022

Neuer Paragraph regelt Auszahlung in Krankenhäusern – Anpassung in Altenpflege notwendig

Die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte bereits angekündigt, dass es 2022 einen Pflegebonus geben soll. Der neue Paragraph 26e im Krankenhausfinanzierungsgesetz definiert dabei künftig, wie hoch der Bonus für Beschäftigte in der Krankenpflege ausfällt. Pflegefachpersonen in Krankenhäusern, die den Schwellenwert von 10 Corona-Patienten mit einer Beatmungsdauer von mindestens 48 Stunden erreichen, sind als besonders belastet prämienberechtigt. Dort ist geplant, dass allen Pflegefachpersonen eine Prämie von bis zu 1.700 Euro ausgezahlt werden soll. Eine Pflegefachperson mit Intensivpflegeweiterbildung erhält 2.500 Euro. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege sind deutlich geringere Sätze (maximal 550 Euro) vorgesehen. Dazu erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ...

Quelle: pflegekammer-rlp.de
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