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Er wurde nie auf frischer Tat wurde ertappt, dennoch stand für die 1. Große Strafkammer am Landgericht Saarbrücken außer Frage, dass Krankenpfleger Daniel B. mehreren Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen hat...
Quelle: t-online.de