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Die Krankenhausreform sieht vor, dass die Bundesländer den Krankenhäusern künftig Leistungsgruppen zuweisen sollen. Dabei gelten dann festgelegte Qualitätskriterien. Allerdings wird es Ausnahmen geben, wenn andernfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre...
Quelle: aerzteblatt.de