ÄB

Leistungsgruppenzuordnung durch die Krankenhausreform

22. März 2024

Die Krankenhausreform sieht vor, dass die Bundesländer den Krankenhäusern künftig Leistungsgruppen zuweisen sollen. Dabei gelten dann festgelegte Qualitätskriterien. Allerdings wird es Ausnahmen geben, wenn andernfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre...

Quelle: aerzteblatt.de
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