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Leopoldina: Skepsis gegenüber geplanter Bundesethikkommission für Arzneimitteltests

4. Juni 2024

Vertreter der Wissenschaftsakademie Leopoldina sehen keinen Nutzen in einer zentralen Bundesethikkommission für klinische Arzneimittelprüfungen und plädieren stattdessen für eine fachliche Spezialisierung der bestehenden Ethikkommissionen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes.

Die Wissenschaftsakademie Leopoldina hat sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, eine zentrale Bundesethikkommission für klinische Arzneimittelprüfungen einzurichten. Stattdessen empfehlen die Experten eine Spezialisierung der bestehenden Ethikkommissionen in Deutschland, wie sie im Entwurf des Medizinforschungsgesetzes vorgesehen ist. Die Leopoldina betont, dass die bisherige Praxis der Zuständigkeit einer einzigen Ethikkommission, wie sie die europäische Regelung vorsieht, beibehalten werden sollte. Die Forderung nach einer zentralen Ethikkommission beruht nach Ansicht der Wissenschaftler auf einer Verwechslung von Arzneimittelprüfungen mit berufsrechtlichen Studien. Für nicht-interventionelle Studien an mehreren Zentren, die bisher mehrere Ethikvoten erfordern, schlägt die Leopoldina das Prinzip „ein Antrag - ein Votum“ vor, um Forschungshemmnisse abzubauen. Ziel des von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten Medizinforschungsgesetzes ist es, die Prozesse in der Forschung zu straffen und die Genehmigungszeiten für Studien deutlich zu verkürzen...

Quelle: aerztezeitung.de
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