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MOHR
Liposuktion: Der Potentialmaßstab von § 137c Abs. 3 SGB V geht als lex specialis dem allgemeinen Qualitätsgebot vor
Dabei gilt folgender Potentialmaßstab:
- muss es sich um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handeln,
- darf keine andere Standardbehandlung verfügbar sein und
- muss die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten.
BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 20/21 R
Entscheidungsgründe
Zunächst stellt das BSG fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einer Liposuktion nicht durch einen Beschluss des GBA von vornherein aus dem GKV Leistungskatalog ausgeschlossen ist. Allerdings...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de