Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser: Anträge können bei der ILB gestellt werden

25. April 2024

Darlehensprogramm: Überbrückung von aktuellen Liquiditätsengpässen im Vorfeld der Krankenhausreform

Die Landesregierung unterstützt Krankenhäuser bei der Überbrückung von aktuellen Liquiditätsengpässen im Vorfeld der Krankenhausreform. Die „Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg“ erfolgt durch Darlehen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren und einer Bürgschaft des Landes Brandenburg. Dafür steht ein Gesamtvolumen von maximal 40 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Anträge werden direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt.

Die ILB hat auf ihrer Internetseite Informationen zum Antragsverfahren veröffentlicht: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/liquiditaetsunterstuetzung-fuer-krankenhaeuser-im-land-brandenburg/ 

  • Förderart: Darlehen
  • Es handelt sich bei den zu gewährenden Darlehen um vom Land Brandenburg unterstützte Förderkredite, für die neben den rein bankfachlichen Prüfungen auch fachpolitische Anforderungen zu prüfen sind.
  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnützige und privater Trägerschaft, die im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgeführt sind.
  • Ob ein Krankenhaus Liquiditätsunterstützung erhält, wird im Einzelfall entschieden.
  • Wesentliche Anforderungen dafür sind u.a.: die Träger haben bereits einen maximalen Beitrag zur Existenzsicherung des entsprechenden Krankenhauses gewährleistet; es liegt ein zukunfts- und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot-Konzept des Krankenhauses für die Zeit nach der Überbrückungshilfe vor (Absicht zur Aufnahme in den Fünften Landeskrankenhausplan).

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Liquiditätsunterstützung ist ein weiteres zusätzliches Unterstützungsangebot der Landesregierung für die Krankenhäuser. Damit wollen wir eine Brücke bauen, bis der Bund seine Hausaufgaben endlich gemacht hat. Wir setzen bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen in erheblichem Umfang für die Krankenhäuser um. Mit dem ‚Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser‘ erhalten die 54 Krankenhäuser aus dem ‚Brandenburg-Paket‘ in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich rund 190 Millionen Euro. Weitere Haushaltsmittel zahlen wir über die Förderrichtlinie ‚Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital‘ an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aus; aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten fest an der Seite der Krankenhäuser. Bei allen Anstrengungen des Landes bleibt es bei der Pflicht des Bundes, die Finanzierung des Betriebes der Kliniken auskömmlich zu sichern. Die Liquiditätsunterstützung kann die Symptome mildern, aber nicht die Ursache bekämpfen.“

Quelle: msgiv.brandenburg.de
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