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LSG Hamburg: ambulante Strahlentherapie darf als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert werden
Christiane Brockerhoff, Rechtsanwältin, BDO
Mit Urteil vom 26.04.2022 (Az. B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass Krankenhäusern bei der Ausgliederung medizinischer Bereiche Grenzen gesetzt sind (s. dazu LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT Nr. 5/2022 und BDO LEGAL INSIGHTS).
Das Krankenhaus dürfe wesentliche der vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen (hier: Strahlentherapie) nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern, so das Gericht. Wesentlich seien dabei alle Leistungen, die in der ausgewiesenen Fachabteilung regelmäßig notwendig seien - mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen. Über einen – auf den ersten Blick – sehr ähnlich gelagerten Fall hatte jetzt das LSG Hamburg zu entscheiden (Urteil vom 23.06.2022, Az. L 1 KR 60/21), welches zu einem für die Krankenhausseite durchaus erfreulichen Ergebnis gelangte...