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Mängel im Krankenhausablauf - Das Lörracher Kreisklinikum muss Schmerzensgeld zahlen

11. September 2020

Das Landgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass ein Mann vor vier Jahren im Lörracher Krankenhaus starb, weil er falsch behandelt wurde. Es habe große Mängel im Krankenhausablauf gegeben ...

Quelle: badische-zeitung.de
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