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AOK-Vorstoß kann nicht mit Corona begründet werden
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK-Dachverband und IKK e. V. (RSA-Bündnis) weisen aktuelle Forderungen des AOK-Bundesverbandes nach einem Aussetzen der Manipulationsbremse im Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) entschieden zurück. Der Versuch, im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Verschiebung der Inkraftsetzung der Manipulationsbremse zu erreichen, wertet das RSA-Bündnis als klaren Versuch, „auf Zeit zu spielen“, um wirksame Instrumente zur Manipulationsbekämpfung im RSA auszuhebeln. Auch die von der AOK vorgeschlagene Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen nach § 273 SGB V bis 2020 widerspricht vollständig dem Ziel, die Manipulationssicherheit zu erhöhen und Verstöße zu ahnden, wie sie der Gesetzgeber mit dem GKV-FKG verfolgt hat ...