MD(K) Westfalen-Lippe: Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Absatz 1 Satz 1 SGB V

3. März 2021

Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
Die Richtlinie soll bis zum 28.02.2021 fertiggestellt sein. Sobald die Richtlinie vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist, kann sie hier heruntergeladen werden. 

Wichtig: Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V erfolgt webbasiert.

Vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung, nach §275d SGB V, ist es erforderlich Ihr Krankenhaus zu registrieren ...

Quelle: mdk-wl.de
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