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OPTIMIERUNG DER
AOP-ABRECHNUNG
Bevor Krankenhäuser bestimmte Komplex-Prozeduren mit den Kostenträgern abrechnen, haben sie die Einhaltung der jeweiligen Strukturmerkmale (s. OPS 2021) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen (§275d SGB V) ...
Quelle: mdk-niedersachsen.de