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Ab sofort können Krankenhäuser die Begutachtung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Ende Februar vom MDS erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Die Richtlinie wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Medizinischen Diensten auf Landesebene zu stellen ...
Quelle: mds-ev.de