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Medizinrecht Saarland: Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ab dem 01.01.2022
7. Oktober 2021
Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geben. Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021 ...
Quelle: Medizinrecht Saarland