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BÄK
Memorandum: Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung
Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer vom 21.08.2020
Dieses Memorandum wurde auf Empfehlung des Ausschusses „Qualitätssicherung“ am 21.08.2020 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedet.
Anlass sind vor allem die in den zurückliegenden Jahren zu verzeichnenden Entwicklungen im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung. Diese Entwicklungen sieht die Ärzteschaft kritisch. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Nutzen für die Patientenversorgung ...
Quelle: bundesaerztekammer.de